Außerdem enthalten sind die in den einzelnen Bundesländern geltenden Hilfeleistungsgesetze zum Brandschutz, zum Katastrophenschutz und zum Rettungsdienst sowie die Sicherstellungsgesetze zu Ernährungs- und Energievorsorge, Transportorganisation, Wasserversorgung, Sicherstellung der Post und Telekommunikation und zum Schutz der Wirtschaft und Betriebe.
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Der Bund stellt den Ländern Mittel zur Verfügung, die diese in ihre Katastrophenschutzmaßnahmen integrieren können; zudem unterstützt der Bund den Katastrophenschutz durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).
Für den Zivilschutz, also für alle nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Verteidigungs- oder Spannungsfall, dagegen ist der Bund zuständig.
Zum Testen stehen das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) sowie die Vorschriften über das THW zur Verfügung.
Die Gesetzessammlung enthält das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) sowie die Vorschriften über das THW.
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