Ihre Rezeptdaten sind über den Rezeptcode zugänglich und können nur von Ihnen selbst in der App und autorisierten Apotheken in deren System eingesehen werden.
Auch außerhalb des regional begleiteten E-Rezept-Rollouts kann das E-Rezept bundesweit in den (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern für die Verordnung von Arzneimitteln genutzt werden.
Mit der E-Rezept-App können Sie bestimmen, wie das Rezept eingelöst wird: Entweder in einer Apotheke vor Ort oder in einer Online-Apotheke.
Mit der App können Sie das E-Rezept digital empfangen und einer Apotheke Ihrer Wahl zuweisen.
Ihre Bestellung können Sie vor Ort abholen oder eine Lieferung per Boten oder Versand anfragen.
Oder über die App an Apotheken übermitteln – zum Beispiel um die Medikamente zu reservieren, einen Boten zu bestellen, oder um sich die Medikamente zusenden zu lassen.
Sie halten Ihre Gesundheitskarte an Ihr Smartphone, geben die PIN der Karte an – und Sie erhalten eine Zugriffsberechtigung auf den E-Rezept Server.
Wenn Sie Rezepte abrufen möchten, wird der Server Sie nach Ihrer Identität befragen.
September 2022 werden die Apotheken flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.
Die anderen Teile entfallen auf die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, den Deutschen Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen, den Verband der Privaten Krankenversicherung, die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung.
Sie kennen uns bestimmt – wir sind auch verantwortlich für Ihre Gesundheitskarte.
Mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind parallel zur Entwicklung kontinuierlich stattfindende umfangreiche Analysen vereinbart.
Dieser Ausdruck kann nun entfallen – das Rezept wird auf einem Server gespeichert.
Die gematik GmbH konzipiert die Telematikinfrastruktur – das Netzwerk, über das die Teilnehmer im deutschen Gesundheitswesen verbunden sind.