"VerificaC19" ist die offizielle App der italienischen Regierung, welche vom Gesundheitsministerium, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für die technische Innovation und die Digitalisierung, dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und dem Sonderbeauftragten für den Covid-19-Notstand, ausgearbeitet wurde, um den hierfür zuständigen Akteuren die Überprüfung der Gültigkeit und der Echtheit der „Digitalen grünen Zertifikate“, welche in Italien von der nationalen Plattform „DGC“ des Gesundheitsministeriums generiert werden, und der „digitalen EU-COVID-Zertifikate” (“EU Digital COVID Certificate”), welche von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgestellt werden, zu ermöglichen.
Die Überprüfung der Echtheit des Zertifikates setzt voraus, dass die App mindestens einmal am Tag auf das Modul der nationalen Plattform „DGC” zugreifen kann, welches mit dem europäischem „Gateway“ (DGCG) verbunden ist und auf welchem alle öffentlichen Schlüssel, welche für die Unterschrift der ausgestellten “EU Digital COVID Certificate” verwendet werden, zur Verfügung gestellt werden.
- die beauftragte Person führt die Sichtkontrolle der Übereinstimmung der anagrafischen Daten des Inhabers, welche mittels der App „VerificaC19” gezeigt werden, mit jenen eines Ausweisdokuments durch, welche von der interessierten Person gezeigt wird.
Die App ermöglicht den beauftragten Mitarbeitern die Überprüfung der Gültigkeit des „Grünen Zertifikat COVID-19“ und des “EU Digital COVID Certificate” durch das Ablesen des QR-Codes des Zertifikates.
52, sowie den europäischen technischen Spezifikationen “Digital COVID Certificate”, welche vom „E-Health Network“ der Europäischen Union genehmigt wurden, entwickelt und veröffentlicht.
Tatsächlich führt die App die Überprüfung in der Offline-Modalität aus, nämlich ohne einen Dienst eines externen Systems im Moment der Benützung abzurufen.
Die App wurde in voller Übereinstimmung mit dem Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer und den geltenden Bestimmungen, insbesondere dem Notverordnung-Gesetzesdekret vom 22.
Die Speicherung oder die Mitteilung der gescannten Informationen an Dritte ist nicht vorgesehen.
April 2021, Nr.