• „Der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Gästen zu erheben und zu speichern: Name und Vorname des Gastes, Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und Telefonnummer oder Adresse des Gastes.
• Ihre Daten (Vor- und Nachname, Adresse oder Telefonnummer) werden einmalig auf dem QR-Code und nicht im Internet gespeichert.
• Durch Scannen Ihres QR-Codes werden die Daten lokal gespeichert und nach der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht automatisch gelöscht.
Die Gäste dürfen die Gaststätte nur besuchen, wenn sie die Daten nach Satz 1 dem Betreiber vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen.
Diese Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen.
• Der QR-Code wird nur offline erstellt, somit kann kein Missbrauch durch Internetangriffe entstehen.
V3dx Welcome APP Gast erstellt Ihren QR-Code für alle teilnehmenden Betriebsstätten.
• Ausdrucken des QR-Codes möglich um ohne Smartphone sich in die digitale Gästeliste ein-bzw.
Einfaches Betreten und Verlassen der Betriebsstätte ohne Ausfüllen von Formularen.
• Direkt aus der App mehrere Profile/QR-Codes (z.B. Kinder, Eltern, Großeltern usw.) anlegen.
auszutragen.