Ich bin etwas verwundert, dass die bloße Möglichkeit, Belege elektronisch statt in Papierform einzureichen, im Jahr 2017 noch zu einer solch kollektiven 5-Sterne-Verzückung führt, wie sie hier zu sehen ist. Da werde ich fast misstrauisch...
Ich hätte gedacht, man könnte zumindest auch Heil- und Kostenpläne übermitteln oder Rechnungen vor Bezahlung zur Überprüfung geben (darf der Arzt das in dieser Kombination abrechnen? / was bedeutet eine bestimmte Rechnungsposition?). Hierzu muss ich aber nach wie vor den Rechner hochfahren, das mit dem Handy geschossene Foto des Dokuments an den Rechner übertragen, dort lokal speichern, auf der Internetseite der Debeka wieder hochladen und mein Anliegen frei formulieren.
Die Debeka bietet günstige Tarife bei (vor den Unisex-Tarifen) hoher Beitragsrückerstattung im Falle dessen, dass im Beitragsjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Gemeinsam mit dem Selbstbehalt führt das in meinem, weitverbreiteten Tarif dazu, dass es sich erst ab einer Summe von mehr als 1600 € im Jahr überhaupt lohnt, Rechnungen zur Erstattung einzureichen. Alles darunter zahle ich selbst. Das halte ich für ein gutes System, da es die richtigen Anreize setzt. Gleichzeitig bedeutet das aber, dass das Überprüfenlassen von Rechnungen vor deren Bezahlung ein viel häufiges Anliegen des Versicherten ist oder sein sollte. Ärgerlich daher, dass DebekaLeistung diese Funktion nicht zur Verfügung stellt. Sie wäre eine wichtige Säule der Beitragsstabilität.