Die europäische Chemikalienverordnung REACH legt fest, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf Auskunft über besonders besorgniserregende Stoffe (engl.: Substances of very high concern – SVHCs) in Produkten haben.
Stellen Sie eine entsprechende Anfrage an einen Anbieter, muss er Sie informieren, wenn ein solcher Stoff in einer Konzentration über 0,1 Gewichts-Prozent enthalten ist.
für die meisten Gegenstände und Verpackungen, aber nicht für Lebensmittel und flüssige oder pulverförmige Produkte (Kosmetika, Waschmittel, Lacke etc.), für die gesonderte gesetzliche Regelungen gelten.
Unternehmen können Informationen zu Ihren Produkten in die Datenbank der App eintragen, so dass diese allen App-Nutzer*innen jederzeit zur Verfügung stehen.
Diese sind dazu verpflichtet, Ihnen Auskunft zu geben, falls ein SVHC über 0,1 Gewichtsprozent in einem Produkt enthalten ist.