LXGesetze ist wohl die übersichtlichste Möglichkeit, schnell und einfach auf alle Gesetze zuzugreifen. Jedoch fehlen mir einige Funktionen, die LXGesetze einzigartig machen würde.
Derzeit kann man im Internet alle Gesetze abrufen. Die Vorteile LXGesetze sind, dass alles übersichtlicher und vor allem in einer App gebündelt ist.
Was mir jedoch fehlt ist eine Funktion, mit welcher man mehrere Tabs aktiv und somit zwischen verschiedenen Gesetzestexten springen kann. Wenn ich das Geldwäschegesetz offen habe und Vorschriften des Strafgeesetzbuchs durchforsten möchte, wäre es sinnvoll, wenn ich zwischen beiden Gesetzen hin- und herspringen könnte. Ich möchte nicht das eine Gesetz „beenden“, dann das StGB suchen und nach Lesen des Paragraphen wieder zum GWG zurückspringen zu müssen. Eine Implementierung dieses Features wäre nicht sonderlich schwer, denke ich und würde einen immensen Nutzen ermöglichen.
Eine Markierfunktion für Paragraphen wäre außerdem sehr sinnvoll. Ein Paragraph mit etwa 2 Din-A4 Seiten Fließtext hilft mir recht wenig, wenn ich beim zweiten Lesen nochmal suchen muss, wo die für mich wichtigen Informationen stehen. Könnte man bestimmte Paragraphen, Absätze, Wörter, etc. markieren würde sich LXGesetze von jeglicher Konkurrenz abheben. Zudem wären die Gesetzestexte von Beck damit nicht mehr notwendig. LXGesetze könnte somit die Papierform nahezu vollständig ersetzen.
Eine Speicherfunktion für die wichtigsten Gesetzestexte oder Paragraphen wäre das i-Tüpfelchen. Könnte man sich eine Sammlung mit den wichtigsten Gesetzen erstellen würde das die Nutzung LXGesetze wahnsinnig fortschrittlich machen.
Ich habe dem Team bereits eine Mail geschrieben und hoffe auf baldige positive Antwort mit der Initiative zur Umsetzung. Ich denke der gesamten Gemeinschaft wäre damit sehr geholfen und für mich und meine Kollegen wäre definitiv ein Grund gegeben, LXGesetze dauerhaft zu nutzen. Ohne die oben genannten Funktionen stellt LXGesetze aktuell leider lediglich eine sehr schöne Darstellung der Gesetzestexte dar, die jedoch im Vergleich zu der im Internet erhältlichen Gesetzestexte nicht die Vorteile mit sich bringt, zu welcher LXGesetze in der Lage wäre.